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Muss ich meine Gesprächspartner informieren?

Ob und wie du deine Gesprächspartner informieren musst, hängt vom Einzelfall ab – hier die Rechtslage, unsere Empfehlung und der Hinweis auf deinen Datenschutzbeauftragten.

Verfasst von Einwandfr.ai

Das hängt von deiner Konfiguration und dem Einzelfall ab

Ob du deine Gesprächspartner informieren musst, lässt sich nicht pauschal beantworten – es hängt davon ab, wie du Einwandfr.ai einsetzt und konfigurierst. Wichtig vorab: Für die Inhalte deiner Verkaufsgespräche bist du der Verantwortliche. Damit liegt es an dir, eine Rechtsgrundlage zu schaffen.

Die Rechtslage

Das Erfassen und Verarbeiten des nicht öffentlich gesprochenen Wortes Dritter – also deiner Gesprächspartner – ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig und kann ohne wirksame Einwilligung der Beteiligten rechtswidrig sein (§ 201 StGB, DSGVO). Als Verantwortlicher bist du dafür zuständig, die Gesprächsbeteiligten vor Beginn der Verarbeitung zu informieren und – soweit erforderlich – deren Einwilligung einzuholen. Einzelheiten regeln unsere AGB sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag.

Der speicherfreie Modus als Baustein

Im speicherfreien Modus werden weder Audio noch Transkript dauerhaft abgelegt – beides wird nur flüchtig zur Live-Analyse verarbeitet. Das reduziert den Umfang der verarbeiteten Daten, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob und wie du im Einzelfall informieren oder eine Einwilligung einholen musst.

Unsere Empfehlung

Viele Teams informieren ihre Gesprächspartner unabhängig vom Modus mit einem kurzen Satz zu Gesprächsbeginn – das schafft Transparenz und Vertrauen. Was in deinem konkreten Fall nötig ist, klärst du am besten kurz mit deinem Datenschutzbeauftragten. Wir stellen dir die technischen Grundlagen und den AVV bereit; die rechtliche Bewertung deines konkreten Einsatzes triffst du als Verantwortlicher. Dies ist keine Rechtsberatung.

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